Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Vermieter
FeWo Trubachtal
Stefan Schwarz / Trubachtalstraße 10 / 91286 Obertrubach
2. Buchung
2.1.
Wird die Buchung über ein Online-Portal getätigt, gelten die AGBs als anerkannt.
2.2.
Bei der direkten Buchung beim Vermieter, bekommt der Mieter einen Mietvertrag, Hausordnung und die AGBs als PDF zugesandt. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, wenn die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages auf das Konto des Vermieters eingegangen ist.
Mit der Anzahlung erkennt der Mieter und seine Begleiter diese AGBs und die Hausordnung als verbindlich an.
2.3.
Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch die Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.
2.4.
Die Ferienwohnung darf nur mit der in der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden.
3. Zahlung
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 25 Euro an den Gast versendet.
4. Nebenkosten
Die Nebenkosten für Strom,Wasser und Müll sind im Mietpreis enthalten, dies beinhaltet nur die in der Ferienwohnung vorhandenen Elektrogeräte. Sollten die Nebenkosten überdurchschnittlich hoch liegen, hält der Vermieter sich eine Nachbelastung vor. Mit Wasser und Strom ist schonend umzugehen.
Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher, sowie Reinigungsmittel und Müllbeutel sind im Mietpreis inbegriffen.
5. An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, sollte die Ferienwohnung nicht pünktlich bezogen werden kann.
Am Abreisetag muss die Ferienwohnung ab 10:00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Geschirrreinigung ist nicht Bestandteil der Endreinigung und muss vom Mieter durchgeführt werden.
6. Aufenthalt
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen.
Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 20 Euro pro Person zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
7. Internetnutzung
Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von Sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnung zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen dritten zugänglich ist.
8. PKW Stellplatz
8.1.
Der Mieter verpflichtet sich, den zugewiesen Stellplatz des Vermieters zu benutzen.
8.2.
Wagenwäsche ist auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegeben falls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
8.3.
Die Benutzung des Carports ist nur nach Absprache möglich. Die Fernbedienung für das Hoftor gibt es bei der Übergabe der Ferienwohnung.
8.4.
Der Vermieter haftet nicht für Personen-oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigung oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeuges. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.
9. Garten,Felsenkeller und Poolnutzung
Der Garten sowie das Mobiliar stehen allen Mietern zur Verfügung.
Die Benutzung des Pools, Garten und des Felsenkellers erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist immer darauf zu achten, dass der Pool bei der Benutzung von Kindern immer unter Beobachtung steht. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, für Schäden die durch den Pool,Garten und des Felsenkellers entstehen.
10. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist in der Ferienwohnung nur nach Absprache erlaubt.
11. Reiserücktritt
11.1. durch den Mieter
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Rücktritt bis
60 Tage vor Mietbeginn Kostenfrei
30 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises
Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringent empfohlen.
10.2. durch den Vermieter
Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft, oder der Fernbedienung für das Hoftor eine Gebühr in Höhe der Wiederbeschaffung erhoben.
12. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.